Praxis Dr. med. Bärbel Weber

Praxis für Allgemeinmedizin | Akademische Lehrpraxis

Einführung des elektronischen Rezeptes (eRezept)

Liebe Patient/inn/en,

seit dem 01.01.2024 ist die Einführung und Nutzung des elektronischen Rezeptes - kurz eRezept - für Arztpraxen und Apotheken verpflichtend. Zukünftig sollen Patient:Innen ihre Medikamente in der Apotheke ohne Vorlage eines Papierrezepts, sondern mit ihrer Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte eGK) oder durch die Gematik-App "Das e-Rezept" erhalten.

Folgende Veränderungen ergeben sich dadurch in unserer Praxis:

  • die Ausstellung eines Rezeptes in unserer Praxis ist seit dem 01.01.2024 nur noch nach Einlesung der Versichertenkarte (= elektronische Gesundheitskarte eGK) möglich.
  • die gilt insbesondere für die Nutzung unseres online "Bestell-Service Rezepte". 
  • Die Medikamente können dann am FOLGETAG in der Apotheke (falls Bestellung an einem Freitag, dann erst am folgenden Dienstag) durch Vorlage der Versichertenkarte oder der Gematik-App "Das e-Rezept" werden.

Hier noch etwas ausführlicher einige Information auf einen Blick:

  • Das eRezept gilt zunächst für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Die stufenweise Digitalisierung weiterer Rezepte wie Betäubungsmittel, T-Rezepte sowie Heil- und Hilfsmittel ist in Planung.
  • Seit September 2022 kann das eRezept von allen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland genutzt werden.
  • Die Übermittlung des eRezepts erfolgt über die Telematikinfrastruktur.
  • Die Rezeptinformationen sind in der Telematikinfrastruktur verschlüsselt abgelegt und können von berechtigten Apotheken mittels eines Datamatrix-Codes oder der eGK des Patienten abgerufen werden.
  • Nur Personen, die sich per elektronischem Heilberufsausweis an der TI anmelden und als Apothekerin oder Apotheker ausweisen können, haben die Möglichkeit, das eRezept zu lesen und zu verarbeiten.
  • Seit Juli 2023 stehen drei Einlösungswege für das eRezept zur Verfügung:
  1. die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  2. die eRezept-App der gematik
  3. der Papierausdruck (Stylesheet) des Datamatrix-Codes.
  • der Patient hat die Wahlmöglichkeit zwischen der Bereitstellung der Verordnung durch einen Ausdruck in Papierform (Stylesheet) oder auf dem elektronischen Weg (eRezept-App der gematik oder elektronische Gesundheitskarte).
  • Zum digitalen Empfang des Rezeptcodes auf dem Smartphone des Patienten ist die App „Das E-Rezept“ der gematik erforderlich. Für die Nutzung der App müssen sowohl Smartphone wie eGK NFC-fähig sein und für die eGK muss eine PIN vorliegen.
  • Das eRezept kann je nach Wunsch des Patienten über die eGK in Apotheken vor Ort, sowie mittels Papierausdruck oder eRezept-App in Apotheken vor Ort oder in Online-Apotheken eingelöst werden.
  • Auch PKV-Versicherte sollen zukünftig das eRezept nutzen können. Details regelt der PKV-Verband.

 Ihr Praxisteam


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