Praxis Dr. med. Bärbel Weber

Praxis für Allgemeinmedizin | Akademische Lehrpraxis

AU-Bescheinigung ohne Arztbesuch (per Telefon)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)  hat die Sonderregelung wieder in Kraft gesetzt, wonach seit dem 07.12.2023 wieder Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach  telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) für  die Dauer von maximal 5 Tagen ausstellen und per Post zusenden können. Patienten müssen dafür nicht persönlich in die Arztpraxis kommen. 

Über eine möglicherweise notwendige Verlängerung wird je nach Lage entschieden.

Die AU-Regelung gilt  ausschließlich für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen.

Patienten mit  Verdacht auf eine COVID-19-Infektion (Corona-Virus) sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie sollen möglichst auf das Virus getestet werden mit dem Ziel, die Infektionsketten zu unterbrechen.

Bitte beachten Sie unbedingt unsere Urlaubszeiten (Startseite Homepage oder HIER), in denen unser Service nicht zur Verfügung steht. 

Dieser Bestell-Service kann nur genutzt werden, wenn im laufenden Quartal die Krankenkassenkarte bereits eingelesen wurde.

Für die Bestellung einer AU-Bescheinigung füllen Sie bitte das folgende Formular aus:

 


E-Mail
Anruf
Karte
Infos